Brandschutz bei Schachtfronten und Vollwänden
Schachtfronten sind aus nicht brennbaren Materialien aufgebaut und entsprechen den Brandschutzanforderungen nach EI30 (RF1).
Erhöhte Brandschutzanforderungen gelten in mehrstöckigen Gebäuden mit hoher Personenbelegung, wie das zum Beispiel bei Spitälern oder in Hotels der Fall ist. Für bewegliche Bauteile bei stockwerkübergreifender Gebäudetechnik wird ein Abschluss EI30 (RF1) gefordert. Dadurch wird die Ausbreitung von Feuer über die Installationsschachtwände und die Fluchtwege gesichert.
Schachtfronen bzw. Steigzonenverkleidungen werden mit nicht brennbaren Brandschutzwerkstoffen ausgeführt. Sie sorgen halten Rauch und Feuer nach den aktuellen geforderten Normen zurück. Immer wieder werden wir auch auf einen erhöhten Schallschutz angesprochen. Mit einer zusätzlichen Schalldämmung verbessen wir diesen und werden zudem den Ansprüchen von Architekten oder Bauherren gerecht.
Die Konstruktionen aus dem Feuerschutzteam sind hier ein- oder mehrflügelig zulässig. Die Frontseiten ist mit Kunstharz belegt, furniert oder nach der Farbe Ihrer Wahl lackiert.
Bei Vollwänden erfüllen wir die Brandschutzanforderungen E30, E60 und E90. Dabei berücksichtigen wir auch die teilweise notwendigen Schutzmassnahmen gegen Rauch, Schall, Strahlen oder Wärme. Neben all diesen Vorteilen darf die Schusshemmung nicht vergessen gehen.
Vorteile auf einen Blick
- Kurze Lieferzeiten aufgrund optimierter Planung- und Produktionsabläufen
- Hoher Schallschutz bei Vollwänden
- Unterschiedliche Oberflächen zur Auswahl
- Komplettlösungen mit Grobplanung, Detailplanung, Abstimmung, Massfertigung, Lieferung und Montage nach vorgegebenem Zeitplan sowie Integration in die Gebäudetechnik
- Garantiert zertifizierte Produkte in höchster Qualität
- Bewährtes System für Neubauten wie auch für Sanierungen